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Wer darf einen Bauantrag stellen?


In der Regel darf jeder, der Eigentümer eines Grundstücks oder berechtigter Nutzer (z.B. Pächter mit entsprechenden Befugnissen) ist, einen Bauantrag stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuständigkeit für das Einreichen eines Bauantrags normalerweise beim Eigentümer des Grundstücks liegt. Wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist, kann der Eigentümer dem Mieter oder Pächter jedoch die Berechtigung erteilen, einen Bauantrag zu stellen.


Es ist üblich, dass Bauanträge von Architekten oder anderen professionellen Bauplanern im Auftrag der Eigentümer eingereicht werden. Ein Architekt kann nicht nur die erforderlichen Pläne und Dokumente erstellen, sondern auch den gesamten Genehmigungsprozess koordinieren und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.


Es ist wichtig zu betonen, dass der Bauantrag immer von der örtlichen Baubehörde genehmigt werden muss, unabhängig davon, wer den Antrag stellt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den örtlichen Baubehörden in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Verfahren korrekt verstanden werden.